RLT-Anlagen müssen so betrieben und instand gehalten werden, dass Anforderungen der Hygiene dauerhaft eingehalten werden. Dazu dienen nach der Hygiene-Erstinspektion die Hygieneinspektionen und die Hygienekontrollen nach VDI-6022.
Raumlufttechnische Anlagen (RLT-Anlagen) bieten den besten Nährboden für Mikrobielles Wachstum. Dies kann zu Reizungen der Schleimhäute, Kopfschmerzen, Konzentrationsschwäche, Asthma, Allergien bis hin zu Infektionen führen.
Der Gesetzgeber fordert daher RLT-Anlagen so zu planen und zu betreiben, dass von Ihnen weder eine Gefährdung der Gesundheit noch Störung der Befindlichkeiten für die Nutzer ausgehen.
Die Richtlinie wendet sich an die Betreiber von RLT-Anlagen für alle Räume, in denen sich mehr als 30 Tage pro Jahr oder regelmäßig länger als zwei Stunden Personen aufhalten. Versorgt eine lüftungstechnische Anlage Arbeitsstätten, fällt diese automatisch unter das Arbeitsschutzgesetz und die untergeordneten Regelwerke und muss permanent auf dem Stand der Technik gehalten werden.
Die Richtlinie umfasst alle raumlufttechnische Anlagen und -Geräte und deren zentrale und dezentrale Komponenten, die die Zuluftqualität beeinflussen.
Diese RLT-Anlagen sind in Abständen von 2 Jahren (Anlagen mit Luftbefeuchter) bzw. 3 Jahren (Anlagen ohne Luftbefeuchter) vorzunehmen.
Wir führen Hygieneinspektionen durch, wobei man zwischen "Hygiene-Erstinspektion" und "Wiederholungs-Hygieneinspektion" unterscheidet.
Das Ergebnis der Hygieneinspektion wird Ihnen als Betreiber der RLT-Anlage schriftlich mitgeteilt. Es wird unter anderem der Hygienezustand der inspizierten RLT-Anlage dokumentiert. Gegebenenfalls werden notwendige Maßnahmen empfohlen.
Hygiene-Erstinspektionen:
Wiederholungs-Hygieneinspektionen:
Begutachtung der RLT-Gerätekomponenten
Zu messende Parameter (an repräsentativen Messstellen)