Sowohl die Trinkwasserverordnung als auch die VDI/DVGW 6023 regeln den Sachgemäßen Unterhalt der Trinkwasser-Installation.
Die Richtlinien gelten für alle Trinkwasser-Installationen auf Grundstücken, in Gebäuden und auf Kauffahrtschiffen. Sie gillt also für alle Wasserversorgungsanlagen nach TrinkwV §3.
Trinkwasser-Installationen haben die Aufgabe, das Wasser in optimaler Qualität und ausreichender Menge in nahezu jedem Haushalt verfügbar zu machen. Wie jedes Lebensmittel kann auch Wasser durch äußere Einflüsse "schlecht" werden. Stagnation ist hier das größte Problem, denn ungenutzte Rohre und Wasserspeicher sind Brutstätten für Bakterien, die dem Menschen schaden können.
Nun wurde bei Ihrer Trinkwasser-Installation eine Kontamination festgestellt. Sie als Betreiber der Installation (Unternehmer oder sonstiger Inhaber gemäß Trinkwasserverordung) sind nun verpflichtet einen Sachverständigen zu kontaktieren eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen.
Dann kontaktieren Sie uns.
Eine systemorientierte Analyse muss in jeder Anlage bereits vor der Befüllung der Trinkwasserinstallation durchgeführt werden. Schließlich hat jeder Kunde, dessen Trinkwasserinstallation neu errichtet oder wesentlich geändert wurde (auch in Kleinanlagen), einen Rechtsanspruch auf die Ergebnisse einer Hygiene-Erstinspektion nach VDI/DVGW 6023 im Rahmen der Abnahme.
Wiederkehrende Hygieneinspektion werden nicht durchgeführt. Die Hygiene wird durch regelmäßige Entnahmen von Wasserproben sichergestellt.
Inhalt einer Hygiene-Erstinspektion: